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1 Verbindlichkeit
1.1 Alle Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen nur auf Grund der
nachstehenden Bedingungen, sofern Abweichungen nicht schriftlich ausdrücklich
bestätigt werden. Durch Änderung oder Ungültigkeit einzelner
Bedingungen wird die Gültigkeit der restlichen nicht eingeschränkt.
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich,
wenn sie von mb edv schriftlich erfolgen und firmengemäß gefertigt
wurden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem
Umfang.
1.2 Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2 Umfang der Lieferpflicht
2.1 Der Umfang der Lieferpflicht wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
bestimmt. Wir haben grundsätzlich das Recht zur Teillieferung.
2.2 Technische Änderungen behalten wir uns vor und werden vom Auftraggeber
ausdrücklich anerkannt, sofern sie nicht die Funktion des Liefergegenstandes
beeinträchtigen.
3 Leistung und Prüfung
3.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein:
Ausarbeitung von Organisationskonzepten, Global- und Detailanalysen, Erstellung
von Individualprogrammen, Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung),
Programmwartung, Dienstleistungen, Reparaturen sowie Lieferung von Hardware
und Standardsoftware.
3.2 Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme
erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur
Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel.
Dazu zählen auch praxisgerechte Daten, sowie Testmöglichkeiten,
die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine
Kosten zur Verfügung stellt.
3.3 Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die
schriftliche Leistungsbeschreibung, die mb edv gegen Kostenberechnung
auf Grund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen
ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit
und Vollständigkeit zu prüfen und firmengemäß zu
unterfertigen. Später auftretende Änderungswünsche können
zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
3.4 Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen
einer Programmabnahme spätestens 4 Wochen ab Lieferung durch den
Auftraggeber. Diese wird in einem Übernahmeprotokoll bestätigt.
Läßt der Auftraggeber den Zeitraum von 4 Wochen ohne Abnahme
erfolgen, so gilt das Programm als abgenommen. Bei Einsatz im Echtbetrieb
durch den Auftraggeber gilt die Software in jedem Fall als abgenommen.
3.5 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, daß die Ausführung
des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung und/oder Auftragsbestätigung
tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist die mb edv verpflichtet,
dies dem Auftraggeber unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Erfolgt
seitens des Auftraggebers keine Änderung der Leistungsbeschreibung,
die eine Durchführung des Auftrages ermöglicht, kann mb edv
die Ausführung ablehnen. Die bis dahin angelaufenen Kosten und Spesen
sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
4 Preise
4.1 Die Verrechnung von Arbeitsleistungen und Materialien erfolgt nach
den zum Zeitpunkt der Serviceleistung gültigen Preisen der mb edv
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Reisekosten gelangen zu
den jeweils gültigen mb edv Sätzen gesondert zur Verrechnung.
Serviceleistungen bzw. Reisezeiten, die außerhalb der normalen Geschäftszeit
erbracht werden, werden mit den kollektivvertraglich festgelegten Zuschlägen
verrechnet.
4.2 Die Preise für Hardware und -komponenten verstehen sich ab Lager
Traiskirchen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthaltenen
Preise wurden von uns auf Grund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Bezugspreise,
sowie sonstiger Kosten (Zoll, Fracht u.ä.) berechnet. Treten zwischen
dem Tag der Bestellung und dem Tag der Lieferung Erhöhungen ein,
so behalten wir uns eine verhältnismäßige Erhöhung
unserer Preise vor.
5 Zahlungsbedingungen
5.1 Wenn nicht gemäß unserer Auftragsbestätigung abweichende
Zahlungsbedingungen vereinbart werden, so sind alle Lieferungen prompt
nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug auf das auf der Rechnung bezeichnete
Konto einzubezahlen.
5.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen, sowie Mahnspesen verrechnet.
5.3 Eine Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen
oder sonstigen Ansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft.
5.4 Bei Teillieferungen hat eine entsprechende Bezahlung zu erfolgen.
5.5 Werden besondere Zahlungsbedingungen bzw. Wechselvereinbarungen, aus
welchen Gründen immer, nicht eingehalten, so tritt Terminverlust
ein, d.h. die Gesamtforderung wird sofort fällig.
6 Lieferzeit
6.1 Die Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem Übereinstimmung über
den Auftrag zwischen Besteller und mb edv vorliegt, und durch unsere Auftragsbestätigung
schriftlich bestätigt wird.
6.2 Höhere Gewalt oder sonstige, unserer Voraussicht oder Einflußnahme
nicht unterliegende Behinderung bzw. Verzögerung der Auslieferung
verlängern die Lieferfrist, ohne daß der Auftraggeber hieraus
irgendeinen Anspruch ableiten kann.
6.3 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz wegen verspäteter
Lieferung sind ausgeschlossen. Ein Rücktritt kann vom Auftraggeber
nur erklärt werden, wenn mb edv sich im Lieferverzug befindet und
innerhalb einer vom Auftraggeber schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht nachkommt.
6.4 Kann die Zustellung einer bei mb edv bestellten und bereits eingelagerten
Ware aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgen, so
wird Lagergeld in der Höhe von 1/2 % des Rechnungsbetrages je angefangenen
Monat verrechnet.
7 Gewährleistung
mb edv leistet für 2 Jahre ab Rechnungsdatum Gewähr für
einwandfreies Arbeiten der von ihr gelieferten Geräte (Hardware).
Die Gewährleistung beschränkt sich auf diejenigen Mängel
des Gerätes, die nicht auf natürlichen Verschleiß oder
unsachgemäße Benutzung oder Behandlung zurückzuführen
sind. Software und Betriebssysteme unterliegen nicht der Gewährleistung.
8 Gefahrenübergang
8.1 Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware unser
Lager bzw. bei Streckengeschäften das Lager unseres Lieferanten verlassen
hat. Das gilt auch für Teillieferungen und auch dann, wenn die Kosten
für Anfuhr und Aufstellung von mb edv übernommen wurden
8.2 Wenn der Versand oder die Zustellung in Folge von Umständen,
die nicht von uns zu vertreten sind, verzögert wird, so geht die
Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber
über.
9 Mängelrüge
9.1 Die Ware ( Geräte bzw. Auftragsgegenstände lt. Punkt 3)
ist nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte
Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von
3 Werktagen nach erfolgter Übernahme unter Bekanntgabe von Art und
Umfang des Mangels mb edv schriftlich bekanntzugeben.
9.2 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Ihrer Entdeckung
zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig
erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
9.3 Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung
oder Ersatz des beanstandeten Gerätes. Anspruch auf Wandlung oder
Minderung ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von
mb edv über. Sollte eine erforderliche Reparatur nicht von mb edv
durchgeführt werden können, behalten wir uns vor, die Geräte
an unseren Lieferanten zu senden. Alle damit verbundenen Spesen, Versicherung
und Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Jede Gewährleistung
erlischt, wenn vom Auftraggeber oder Dritten Veränderungen oder Reparaturen
an dem Gerät vorgenommen wurden.
9.4 Irgendwelche über die obigen Gewährleistungsansprüche
hinausgehende Ansprüche wegen Liefermängel werden hiermit ausdrücklich
ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftung für mittelbare Schäden
die dem Auftraggeber oder Dritten aus der Benützung eines fehlerhaften
Gerätes oder Programmes (Software) erwachsen, ausgeschlossen. Die
Einhaltung von Sicherheitsvorschriften bei Geräteinstallationen ist
Angelegenheit des Auftraggebers.
10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen
des Auftraggebers aus der gesamten Geschäftsverbindung bleiben gelieferte
Gegenstände oder Programme (Software) Eigentum der mb edv. Wir sind
jederzeit berechtigt, die Herausgabe der von uns gelieferten Gegenstände
oder installierten Software zu verlangen; sollten wir von diesem Recht
keinen Gebrauch machen, bedeutet das jedoch keinen Verzicht darauf.
11 Schadenersatzanspruch
Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund
- etwa für Verzug - für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden,
sowie für Drittschaden sind ausgeschlossen, soweit sich aus dem Vertrag
nichts anderes ergibt und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12 Haftung
Der Ersatz von Schäden aus Datenverlust/Datenbeschädigung, sowie
von mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschäden oder Drittschäden
ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13 Produkthaftung
Allfällige Regreßforderungen, die Vertragspartner oder Dritte
aus dem Titel "Produkthaftung" iSd PHG gegen uns richten, sind
ausgeschlossen, es sei denn der Regreßberechtigte weist nach, daß
der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist.
14 Urheberrecht und Nutzung
14.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Organisationskonzepte
etc.) stehen mb edv oder ihren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält
ausschließlich das Recht die Software ausschließlich zu eigenen
Zwecken zu verwenden.
14.2 Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung
erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß
Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen.
14.3 Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung von Programmen
und Leistungen lt. Pkt. 3 werden keine rechte über die im gegenständlichen
Vertrag festgelegte Nutzung erworben.
14.4 Jede Verletzung der Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche
nach sich, wobei in einem solchen Falle volle Genugtuung zu leisten ist.
15 Reparaturen
Bei Reparaturen übernehmen wir die Verantwortung für eine ordnungsgemäße
Durchführung der Arbeiten, haften jedoch nicht für Folgeschäden,
die dem Auftraggeber durch Ausfall des Gerätes in irgendwelcher Form
erwachsen können.
16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Traiskirchen.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
ist das am Sitz der mb edv sachlich zuständige Gericht ausschließlich
örtlich zuständig. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Sitz
des Auftraggebers bzw. bei Wechselklagen auch am Zahlungsort des Wechsels
Klage zu erheben.
In jedem Falle gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit
des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
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